Impressum nach §5 TMG und

Erstinformationen nach §15 VersVemVund § 12 FinVermV

  1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Quantum finance
Andreas Heubach
Gartenweg 15 C
06179 Teutschenthal

Tel: +49 345 2998393

Fax: +49 345 2998389

Mobil: +49 163 4880488

E-Mail: info@quantum-finance.de

Internet: www.quantum-finance.de

  1. Tätigkeitsart:

Gemeldet bei der IHK Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 06110 Halle/Saale Frankestr. 5 als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Gemeldet bei dem Gewerbeamt Landkreis Saalekreis, Dezernat III, Ordnungsamt 06217 Merseburg, Domplatz 2 als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 und 2 der Gewerbeordnung.

Gemeldet bei dem Gewerbeamt Landkreis Saalekreis, Dezernat III, Ordnungsamt 06217 Merseburg, Domplatz 2 als Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung.

Sonstige Tätigkeiten:

Erlaubnis nach § 34 c GewO zum Abschluss von Verträgen über:

– Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

– Wohnräume, gewerbliche Räume

– Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO

  1. Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

  1. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des

Versicherungsvermittlers über 10 %:

 

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

  1. Emittenten und Anbieter:

Zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:

  • vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist
  1. Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Vergütungen von beiden Vertragsparteien

Der Vermittler erhält sowohl eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer, als auch eine Vergütung durch den Kunden aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung. Also wird der Vermittler von beiden Vertragsparteien des zu vermittelnden Vertrages erfolgsabhängig vergütet. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermittler seine Vergütung beiden Seiten transparent vor der Vermittlungsleistung offenzulegen.

  1. Informationen des Vermittlers über Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Finanzanlagenvermittlung:

Vergütungen von beiden Vertragsparteien

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies

 

Alternative 1 – nur Anleger zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der noch gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Alternative 2 – nur Produktgeber zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen

von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Alternative 3 – Kombination von Anleger und Produktgeber zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der noch gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

 

  1. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:
D-4CV4-CWAS7-97

Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung:
D-F-157-TJAF-73

Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehnsvermittlung:
D-W-157-3B5A-03

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50

(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

www.vermittlerregister.info

  1. Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)

Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)

Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)

Fax: 030 20458931

Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr

weitere Informationen zu Gewerbezulassungen

  1. Immobilardarlehensvermittler mit Erlaubnis gem. §34 i Absatz 1 Sat 1 GewO unter der Nr.: D-W-157-3B5B-03
  2. Erlaubnis nach § 34 c GewO zum Abschluss von Verträgen über:

– Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

– Wohnräume, gewerbliche Räume

– Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne de § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO

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